neue Krankenkasse – Vereinigte BKK

Juli 1st, 2010

Zum 01.07.2010 gab es wieder mehrere Krankenkassenfusionen. U.a. fusionierten die Neckermann-BKK und die BANK BKK. Der neue Namen der Krankenkasse ist Vereinigte BKK. Die Verwaltungsräte der beiden Kassen votierten in ihren Sitzungen am 04.03.2010 einstimmig für den Zusammenschluss. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds reichen aus, um auch 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben zu müssen. Die Vereinigte BKK wird die von Ihnen geschätzten Stärken weiter ausbauen und die solide Geschäftspolitik gemeinsam fortsetzen. Service und Erreichbarkeit werden verbessert und Sie profitieren ab Juli von den zahlreichen Zusatzleistungen beider Kassen. Die Versicherten erhalten ihre neue Krankenversichertenkarte noch im Juni 2010.

Insolvenz – wenn die Krankenkasse pleite geht

Juni 24th, 2010

Christine Richter, Sprecherin des BKK-Bundesverbandes beantwortet im Vergleichsportal www.krankenkassenratgeber.de Fragen dazu, dass passiert, wenn eine Krankenkasse pleite geht.

- Kann ich mir sofort eine andere Kasse suchen ?

Grundsätzlich gilt, dass im Sonderfall der Schließung einer Kasse das Mitglied eine andere gesetzliche Krankenkasse wählen kann und diese Wahl auch unverzüglich dem Arbeitgeber oder einer anderen zur Meldung verpflichteten Stelle durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen sollte. Dabei gilt die Zwei-Wochen-Frist. Die persönliche Information der Versicherten und Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Schließung durch die Krankenkasse ist selbstverständlich.

Sobald ein Mitglied über die Schließung seiner gesetzlichen Krankenkasse informiert wurde, hat es ausreichend Zeit sich eine andere gesetzliche Krankenkasse zu suchen (§ 175 Abs 3 Satz 1 SGB V). Die versicherungspflichtigen Mitglieder können noch bis zu zwei Wochen nach der Schließung der Krankenkasse ihr Wahlrecht ausüben, die zweiwöchige Frist beginnt mit dem in einer amtlichen Mitteilung bekannt gemachten Tag der Schließung der Kasse.

– Ab wann gilt der Wechsel in die neue Kasse ?

Das Mitglied und auch die mit gewechselten beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen sind ab dem 1. Tag in der neuen gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf den gesamten Leistungskatalog versichert, ohne Anwartschafts- oder Wartezeiten. Nach dem Kassenwechsel leiten sich die Ansprüche aus der Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse ab und sind dort zu beantragen.

Beispiel: Ein versicherungspflichtiges Mitglied erhält am 15.09. die Information, dass seine Krankenkasse zum 30.9. schließen muss. Das Mitglied wählt bis zum 14.10. eine neue Krankenkasse und legt seinem Arbeitgeber bis zu diesem Tag eine Mitgliedsbescheinigung vor. Die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beginnt rückwirkend ab dem 1.10.

– Was ist, wenn ich gerade in Behandlung oder im Krankenhaus bin oder aus anderen Gründen die Kasse gerade nicht selbst wechseln kann ?

Ist jemand während des Kassenwechsels im sog. „Leistungsbezug“, also z. B. gerade krankgeschrieben oder im Krankenhaus, klären die beiden Krankenkassen diese laufenden Fälle untereinander. Dies gilt auch bei bereits durch die alte Kasse erfolgten Genehmigungen, die die neue Kasse gegen sich gelten lässt (z.B. für Zahnersatz, die Genehmigung von Reha-Maßnahmen oder ähnliches).

Übt ein versicherungspflichtiges Mitglied das Wahlrecht nicht oder nicht rechtzeitig aus, gilt: Der Arbeitgeber meldet den Versicherten bei der Krankenkasse, die vor der Mitgliedschaft bei der geschlossenen Krankenkasse die Versicherung durchgeführt hat. Ist diese nicht zu ermitteln, wählt der Arbeitgeber eine neue Krankenkasse. Abs…Analog tun dies bei Beziehern von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II die Bundesagentur für Arbeit und für Rentner der Rentenversicherungsträger. Dadurch wird sichergestellt, dass auch bei versäumten Fristen keine Lücken im Versicherungsverlauf entstehen.

Ausnahme: Freiwillige Mitglieder müssen ihren Wechsel selbst erklären, dabei ist eine 3-monatige Anzeigefrist zu beachten. Wird diese Frist versäumt und besteht für eine Person keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, greift eine nachrangige Versicherungspflicht. Somit ist auch in diesen Fällen für einen nahtlosen Versicherungsschutz gesorgt.

- Wer kommt für Krankengeld weiterhin auf, wenn ich durch die Insolvenz gezwungen bin, die Kasse zu wechseln ?

Ist der Versicherte während des Kassenwechsels arbeitsunfähig erkrankt und erhält z.B. Krankengeld, wird dies grundsätzlich von der neuen Krankenkasse gewährt. Zur Prüfung fordert sie die entsprechenden Unterlagen bei der alten Krankenkasse an und übernimmt regelhaft deren Berechnung. Bei bereits durch die alte Kasse erfolgten Genehmigungen, zum Beispiel beim Zahnersatz oder einer Leistung zur Rehabilitation, übernimmt die neue Krankenkasse grundsätzlich ebenfalls die Kosten.

Da die neue Krankenkasse keine Kenntnis über diese Tatbestände hat, sollte in diesen Fällen, sobald sich der Kassenwechsel abzeichnet, unbedingt Kontakt zu der neuen Krankenkasse aufgenommen werden, um die Kostenübernahme zu klären und somit Verzögerungen bei der Leistungsgewährung zu vermeiden.

– Gilt meine Chipkarte trotzdem weiter ? Was ist, wenn die neue Chipkarte nicht schnell genug kommt ?

Wie bei jedem anderen Kassenwechsel auch gilt die Chipkarte der alten Kasse bis zum letzten Tag ihres Bestehens. Danach darf die Chipkarte nicht weiter benutzt werden. Sobald die Anmeldung bei der neuen Kasse erfolgt ist, wird diese sich um die Auslieferung einer neuen Karten kümmern.Sollte es zu Verzögerungen kommen, kann die neue Kasse eine vorläufige Mitgliedsbescheinigung ausstellen.

Steht ein Arztbesuch an, sollte der Arzt über den erfolgten Krankenkassenwechsel entsprechend informiert werden. Oftmals ist es ausreichend, wenn die Krankenversichertenkarte nach deren Erhalt nachgereicht wird.

Soweit es zweckmäßig ist, stellt die Krankenkasse den Versicherten Berechtigungsscheine zur Inanspruchnahme anderer Leistungen aus, die dem Leistungserbringer auszuhändigen sind.
Eine Versorgungslücke ist nicht zu befürchten.

– Können die Sachbearbeiter der insolventen Krankenkasse beantragte Leistungen wie z.b. Psychotherapie, Kuren oder Heilmittel verweigern ?

Egal ob gesetzliche oder satzungsmäßige Leistung: Solange eine Kasse besteht richtet sich ein möglicher Leistungsanspruch nach den entsprechenden versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen. Die finanzielle Lage der Krankenkasse spielt bei der Entscheidung über die Leistungsgewährung keine Rolle.

Versicherte haben Anspruch auf die Leistungen aus dem gesamten Leistungskatalog bis zum letzten Tag der Mitgliedschaft bei der „alten Kasse“ – ab dem ersten Tag in der „neuen“ Kasse wiederum haben Sie auch den vollen Anspruch (inklusive Satzungsleistungen der neu gewählten Krankenkasse).

Bei Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse gilt (auch im Fall einer Schließung): Keine Wartezeiten oder Anwartschaften, egal wie alt die Versicherten sind oder sie zum Zeitpunkt des Wechsels krank oder gesund sind; dies gilt auch für Kinder oder andere Familienmitglieder, die in der neuen Krankenkasse kostenfrei mit versichert werden.

Gasanbieter-Vergleich in Deutschlands 20 größten Städten

Juni 23rd, 2010

Wenn der Sommer so kurz vor der Tür steht und Fußball den Tagesrhythmus vorgibt, mag niemand mehr an den vergangenen langen Heizwinter denken. Dabei kann man gerade jetzt in Ruhe und bei warmem Wetter die richtigen Entscheidungen für die nächste Heizperiode treffen. Denn der Gasmarkt in Deutschland gerät immer mehr in Bewegung. Ein Tarifvergleich von in den zwanzig größten deutschen Städten zum Stichtag 1.Juni 2010 zeigt ganz deutlich, dass die Verbraucher immer stärker profitieren können, wenn sie nicht zögern, ihre regionalen Gasanbieter zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln.

Im Schnitt spart man bei einem Jahresverbrauch von 12000 Kwh ( Heizung + Kochen in einer 100qm-Wohnung ) 274 Euro, wenn man in diesen Städten vom örtlichen Grundversorger in den jeweils günstigsten Tarif wechselt. Wenn man z.B. in einem Eigenheim wohnt ( 35.000 Kwh Jahresverbrauch ), spart man mit diesem Schritt durchschnittlich sogar 760 Euro. Am meisten einsparen lässt sich mit einem Anbieterwechsel in Leipzig. Wer in der sächsischen Metropole vom Grundversorger in den günstigsten Tarif ( MAINGAU GasFlex ) bei 12.000 Kwh bzw. goldgas Trend bei 35.000 kWh ) wechselt, kann seine Jahresrechnung dadurch um 475 € bzw. 1415 € verringern.

Der Haushalt-Rundumversorger TelDaFax ist momentan in 15 der 20 größten deutschen Städte der günstigste Gasversorger, und das sowohl bei Groß- wie Kleinverbrauchern. Für einen Anbietervergleich tippt man bei clever-gas.de ganz einfach seine PLZ in das Formular und bekommt alle regional verfügbaren Gastarife mit wichtigen Details wie Preisgarantien und Bonusabschlägen angezeigt. Anschließend kann man online einen Wechsel in die Wege leiten.

Clever-Gas nimmt Vermietern und gewerblichen Gaskunden die Suche nach einem günstigen Anbieter ab. Diese können kostenlos und unverbindlich Angebote anfordern. Dazu kann man ein Auftragsformular downloaden, ausfüllen und an Clever-Gas faxen.

Fusion der pronova BKK und BKK DER PARTNER

Mai 26th, 2010

Die pronova BKK und die BKK DER PARTNER werden zum 1. Juli 2010 fusionieren. Dies haben die Verwaltungsräte der beiden Krankenkassen beschlossen. Die neue Krankenkasse wird den Namen pronova BKK tragen und ihren Sitz in Ludwigshafen haben. Die Versicherten der pronova BKK brauchen auch nach der Fusion keinen Zusatzbeitrag bezahlen.

„Der Zusammenschluss ist ein weiterer strategisch wichtiger Schritt, um auch in Zukunft die Gesundheitsversorgung für unsere Kundinnen und Kunden auf hohem Niveau zu festigen”, betonen Hans-Joachim Röminger, Vorstandsvorsitzender der pronova BKK und Dirk Lauenstein, Vorstandsvorsitzender der BKK DER PARTNER. „Umfangreiche Service- und Leistungsangebote, innovative Gesundheitskonzepte und die persönliche Betreuung stehen auch bei der neuen Kasse im Vordergrund”, ist sich das Management der beiden Kassen einig.

Durch die Fusion bleibt die pronova BKK eine langfristig wettbewerbs- und zukunftsfähig. Beide BKKs sind schuldenfreie Unternehmen und verfügen über eine solide Haushaltslage.

Ab 1. Juli 2010 wird die neue pronova BKK mit einem dichten Geschäftsstellennetz von mehr als 90 Kundenservice- und Beratungsstellen bundesweit vertreten sein. Rund 1.100 Beschäftigte betreuen über 660.000 Kundinnen und Kunden. Die neue pronova BKK gehört zu den fünf größten Betriebskrankenkassen und zu den 25 größten Krankenkassen in Deutschland.
Der Fusionsbeschluss liegt dem zuständigen Bundesversicherungsamt zur Genehmigung vor.

Fusion IKK Nordrhein und Signal Iduna IKK

Mai 17th, 2010

Zwei große IKKs wollen sich zusammenschließen. Der Verwaltungsrat der IKK Nordrhein (520 000 Versicherte) stimmte nun der Fusion mit der Signal Iduna IKK (1,14 Millionen Versicherte) zu. Der Verwaltungsrat der Signal Iduna IKK tagt am 28. Mai. Sitz der neuen Kasse soll voraussichtlich Düsseldorf werden. Für die Versicherten bedeutet das, dass sie sich an einen neuen Namen gewöhnen müssen und eine neue Chipkarte bekommen. Wie die neue Kasse heißt, wurde noch nicht bekannt. Beide Kassen haben für dieses Jahr die Erhebung eines Zusatzbeitrags ausgeschlossen.
Durch die Vereinigung wird die Fusionswelle vorangetrieben. Die Signal Iduna IKK war 2009 aus der Vereinigten IKK und der Signal Iduna BKK hervorgegangen. Die neue Kasse wird bundesweit geöffnet sein.

(Quelle: Rheinische Post)

Ergebnisse der Umfrage zum deutschen Gesundheitswesen

Mai 14th, 2010

Das EMNID- Institut hat eine repräsentativen Umfrage zum deutschen Gesundheitswesen durchgeführt. Daraus geht hervor, dass die Kapitaldeckung der privaten Krankenversicherung die Finanzkrise unbeschadet überstanden hat. Die Alterungsrückstellungen sind kontinuierlich gestiegen. 60 % aller Befragten findet das Finanzierungsmodell der PKV einleuchtend.

Mit Skepsis wird dagegen die immer mehr auf Staatszuschüssen gestützte Finanzierung der GKV gesehen. Für 40 % der gesetzlich Versicherten, die letztlich ja davon profitieren, sind diese zum Teil mit mit Schulden finanzierten Zuschüsse nicht akzeptabel. Nur ein Drittel befürworten die Zuschüsse aus  der Staatskasse.

Die aktuelle Umfrage belegt auch, dass sich die PVK- Versicherten in ihrem System wohl fühlen und sich für die Zukunft ihrer Gesundheitsversorgung weniger Sorgen machen als die gesetzlich Versicherten.
Es ist allerdings nicht zu übersehen, dass sich auch Privatversicherte zunehmend besorgt über die Zukunft des gesamten Gesundheitssystems zeigen.
Viele Versicherte machen die Erfahrung steigender Beiträge in der GKV, aber auch erhöhter Kosten in der PKV.

Quelle: Gesundheit ADHOC

KKH-Allianz beschließt Zusatzbeitrag

Februar 25th, 2010

Der Verwaltungsrat der KKH-Allianz hat auf seiner heutige Sitzung beschlossen, ab 01.03.2010 einen monatlichen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 EURO zu erheben. Dieser ist erstmals bis zum 15. April zu zahlen. Die Mitglieder der KKH-Allianz erhalten hierzu in den kommenden Tagen ein Schreiben mit detaillierten Informationen.

Seit der Einführung des Fonds gilt: Steigende Kosten sollen vom Versicherten allein getragen werden – und nicht wie bisher auch vom Arbeitgeber. Darum der Zusatzbeitrag.

Quelle:  KKH-Allianz

Novitas BKK und ktpBKK fusionieren zum 1. April

Februar 15th, 2010

Die Novitas BKK  und die ktpBKK fusionieren zum 1. April 2010. Das haben die Verwaltungsräte beider Krankenkassen am 04.02.10 beschlossen. Durch diese Fusion entsteht die mit 470 000 Versicherten achtgrößte BKK. Sitz der neuen Kasse mit dem Namen Novitas BKK ist Hamburg sein; die Zentrale ist in Duisburg.

„Mit dieser Fusion wächst zusammen, was zusammengehört“, freut sich Ernst Butz, Vorstand der Novitas BKK – Die Präventionskasse, „zwei der traditionsreichsten Krankenkassen ziehen jetzt am selben Strang. Für unsere Versicherten bedeutet das attraktive Angebote und besseren Service; unter anderem bieten wir ab April persönliche Betreuung durch insgesamt 42 Geschäftsstellen in 10 Bundesländern.“

Zu den attraktiven Angeboten gehört das Präventionskonto, mit dem den Versicherten jährlich ein Gesundheitsbudget von 1 000 Euro zur Verfügung steht, z.B.  für qualitätsgesicherte Gesundheitskurse aus den Themenfeldern Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtprävention und für zusätzliche Schutzimpfungen.

„Miteinander – füreinander: Das ist der Geist, in dem wir in der neuen Novitas BKK miteinander umgehen“, sagt Peter Peuser, Versichertenvertreter und alternierender Vorsitzender des Novitas-Verwaltungsrates, „wir besinnen uns dabei auf unsere Wurzeln. Denn wir gehen auf einige der ältesten Betriebskrankenkassen zurück, und eine von ihnen, die Kruppsche Krankenkasse, stand mit ihren Statuten sogar Pate für Bismarcks Sozialgesetzgebung.“

Prävention bleibt Schwerpunkt der neuen Novitas BKK, die mit ebenso attraktiven wie lukrativen Angeboten den Einsatz ihrer Versicherten für die eigene Gesundheit fördert.

Sauer Energie – neuer Gasanbieter

Februar 9th, 2010

Seit 01.02.2010 gibt es einen neuen bundesweiten Gasanbieter. Mit dem Produkt “Sauber Gas” will die SE Sauber Energie GmbH & Co. KG  im bundesweiten Gaswettbewerb mitwirken und beliefert  Privat- und Gewerbekunden mit umweltfreundlichem Gas.

SE Sauber Energie wurde von 6 Regionalversorgern in NRW und Hessen gegründet  und bietet Privat- und Gewerbekunden  einen Ökogas-Tarif, der einen Biogasanteil von 5 % garantiert und in den nächsten Jahren kontinuierlich ausgebaut wird.

Großkunden können zwischen Ökogas-Tarif und Klima-Tarif wählen. Der Klima-Tarif soll dafür sorgen, dass die CO2- Emissionen, die u.a. durch eine Gasheizung entstehen, durch CO2 mindernde Klimaschutzprojekte ausgeglichen werden.

75 Krankenkassen erheben 2010 keinen Zusatzbeitrag

Februar 4th, 2010

Jetzt ist es also so weit. Die ersten Krankenkassen müssen die lange angekündigten Zusatzbeiträge erheben. Damit kommt wieder Bewegung in die Kassenlandschaft.

Folgende Krankenkassen erheben zum 01.02.2010 Zusatzbeiträge:

BKK Westfalen Lippe 144 EUR pro Jahr

Deutsche BKK 96 EUR pro Jahr

DAK 96 EUR pro Jahr

BKK Gesundheit 96 EUR pro Jahr

BKK für Heilberufe 1 % vom Einkommen

GBK Köln 1 % vom Einkommen.

Eine Reihe weiterer Krankenkassen haben bereits Zusatzbeiträge angekündigt. Allerdings stimmt die Argumentation einiger Krankenkassen nicht, dass im Laufe des Jahres 2010 alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben werden und sich damit ein Wechsel nicht lohnen würde. Neben 3 Krankenkassen, die sogar Prämein ausschütten (hkk, BKK ALP und G&V BKK) gibt es weitere 72 Krankenkassen, die laut Umfrage von krankenkasseninfo im Jahr 2010 Zusatzbeiträge auschließen.

Krankenkassenliste

Quelle: www.krankenkasseninfo.de

Wenn eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben möchte, muss sie mindestens vier Wochen, bevor der Zusatzbeitrag zum ersten Mal fällig wird, eine schriftliche Info geben. Der Versicherte kann dann bis zum Zeitpunkt der Fälligkeit sein Sonderkündigungsrecht wahren.  Danach muss er noch zwei Monate in der alten Kasse bleiben und kann sich während dieser Zeit eine neue suchen. Den Zusatzbeitrag braucht er nicht mehr zu bezahlen.