Archive for the ‘Allgemein’ Category

Steigende Nachfrage nach Ökoprodukten von 123energie

Montag, April 4th, 2011

Immer mehr Kunden entscheiden sich für die Produkte „123ökostrom“ und „123ökogas“ von 123energie, der Online-Marke der PFALZWERKE AKTIENGESELLSCHAFT. Insbesondere nach den verheerenden Ereignissen im
japanischen AKW im März nimmt das Interesse der Privat- und Gewerbekunden hinsichtlich alternativer Energien stetig zu. So bezogen sich in den letzten drei Wochen 40 Prozent der Vertragsabschlüsse bei 123energie auf Ökoprodukte. Kunden wählen damit zunehmend bewusst umweltfreundlichen Strom und Gas und unterstützen somit den Ausbau regenerativer Energien. Inzwischen beziehen insgesamt 15 Prozent aller
123energie-Kunden Ökoprodukte.
„Als Befürworter von Nachhaltigkeit haben wir schon immer in Energiekonzepte und -formen investiert, die unsere natürlichen Ressourcen schonen. Das erhöhte Bewusstsein unserer Kunden für die Umwelt ist schon länger zu spüren und von großer Bedeutung, wie derzeit die tragischen Vorfälle in Japan zeigen“, so Ralf Poll, Leiter Vertrieb und Handel der Pfalzwerke.
Um diesem steigenden Bedarf an regenerativen Energieformen optimal gerecht zu werden, nimmt 123energie zusätzliche Ökotarife in das Angebot auf. Diese werden derzeit mit Klimaschutzzertifikaten ausgezeichnet und sind in Kürze für alle Kunden erhältlich.
Bereits mit dem klassischen Produkt „123strom“ leisten umweltbewusste Kunden einen Beitrag zum Klimaschutz. Der Strommix von 123energie enthält einen Öko-Anteil von 23,47 Prozent, der aus regenerativen Energien wie Wasser-, Wind- oder Solarenergie, aber auch aus Geothermie oder Biomasse stammt, und liegt damit deutlich über dem  bundesweiten Durchschnitt mit 17,3 Prozent. Strom aus garantiert 100 Prozent
regenerativen Energiequellen erhalten Kunden mit dem Produkt „123ökostrom“, das ausschließlich aus europäischen Kraftwerken stammt, die das Gütesiegel „Renewable+“ tragen. 123energie war einer der ersten Anbieter, der Ökostrom als preisgünstige Online-Alternative im Sortiment hatte und kurz darauf auch die CO2-neutrale Erdgas- Lieferung mit dem Produkt „123ökogas“ möglich machte.

Quelle: 123Energie

AOK Bayern wird vorerst keinen Zusatzbeitrag erheben

Dienstag, März 15th, 2011

In den letzten Wochen  ging durch die Presse, dass die AOK Bayern als bundesweit größte Ortskrankenkasse 91 Millionen Euro an den Gesundheitsfonds zahlen muss. Außerdem muss sie noch 19 Millionen Euro Honorar an Bayerns Hausärzte nachzuzahlen. Damit schien es unvermeidlich, dass sie Zusatzbeiträge erheben muss.

Deshalb tagte heute der Verwaltungsrats der mit 4,2 Millionen Versicherten größten Krankenkasse im Freistaat Bayern. Dabei wurde entschieden, dass die AOK Bayern bis auf weiteres keinen Zusatzbeitrag erheben wird.

Die Selbstverwaltung betonte gleichzeitig, dass die Wünsche nach noch höheren Honoraren für Leistungserbringer nicht in die politische Landschaft passen. „Wir orientieren uns bei allen Fragen der Haushaltsfinanzen nicht an politischen Interessen Dritter, sondern strikt an den ökonomischen Daten und Fakten sowie am geltenden Regelwerk“, so Dr. Claudia Wöhler, Verwaltungsratsvorsitzende der AOK Bayern. Der alternierende Verwaltungsratsvorsitzende Fritz Schösser zeigte sich erfreut darüber, dass sich Versicherten- und Arbeitgebervertreter im Verwaltungsrat in den Finanzfragen einig seien. „Die Vermeidung der von der Politik gewollten Zusatzbeiträge ist ein Gewinn für die bayerischen Arbeitnehmer und Rentner“, so Schösser.

energiehoch3 senkt den Gaspreis um 24 %

Montag, März 14th, 2011

Der Gasversorger energiehoch3 hat zum 01.05.2011 eine Gaspreissenkung um bis zu 24 Prozent angekündigt. Sowohl Bestands- als auch Neukunden können dann bis zu 350 EUR im Jahr sparen. Das Unternehmen möchte damit die gesunkenen Beschaffungskosten für Gas an die Endverbraucher weitergeben. Durch eine strikte Abkopplung des Gaspreises vom Ölpreis in der Vertragsgestaltung könne man günstige Einkaufskonditionen beim Gas aushandeln. Gaskunden, die vom Grundversorger in den Tarif  “gashoch3″ wechseln, können je nach Postleitzahl und Versorger ihre Gasrechnung um bis zu 350 EUR senken. Unter  www.clever-gas.de kann man schnell vergleichen, ob man durch einen Versorgerwechsel sparen kann.

Die energiehoch3 GmbH ist ein bundesweiter Onlineanbieter für Gas (gashoch3), Strom (stromhoch3) und Ökostrom (stromhoch3 aus Wasserkraft).  Bei energiehoch3 gibt es keine versteckten Kosten, Vorauszahlungen oder Boni. Außerdem beträgt die Kündigungsfrist z.B. des Erdgastarifs gashoch3 nur einen Monat. Seit dem Marktstart im Herbst 2008 konnte das Unternehmen schon mehr als 100.000 Neuanmeldungen verzeichnen.

Gesetzliche Krankenkassen wollen bei Zusatzbeiträgen hart durchgreifen

Donnerstag, März 10th, 2011

Seit Anfang vergangenem Jahrverlangen die ersten Krankenkasse Zusatzbeiträge.  Aktuell sind es 13  gesetzliche Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag erheben. Da dieser nicht automatisch mit dem Lohn abgeführt wird, sondern die Versicherten ihn selbst überweisen müssen, gibt es viele Versicherte, die sich weigern, die Zusatzbeiträge  zu bezahlen. Deshalb wollen die gesetzlichen Krankenkassen jetzt hart durchgreifen. Zu diesem Zweck haben sie bereits Daten der Versicherten an die die zuständigen Hauptzollämter übermitteln und diese  mit Forderungseintreibungen der ausstehenden Zusatzbeiträge beauftragt.

Wer die Zusatzbeiträge nicht zahlt, dem drohen Gehaltspfändungen. Somit werden zu den Zusatzbeiträgen weitere Kosten für die Versicherten anfallen, die nicht gezahlt haben. Verbraucherzentralen raten den Mitgliedern, die Zusatzbeiträge zu bezahlen, da die Rechtslage eindeutig ist.

Ein Aufschieben oder Nichtbezahlen macht keinen Sinn.  Auch Hartz IV Empfänger, die den Zusatzbeitrag ebenfalls entrichten müssen, sind nicht ausgenommen.

MONTANA GAS ist bester Gasanbieter in München und Stuttgart

Donnerstag, Februar 24th, 2011

Das Deutsche Institut für Service-Qualität  hat in einer groß angelegten Studie im Auftrag von n-tv 37 Gasversorger in den deutschen Großstädten untersucht. Dabei prüften die Tester neben dem Preis auch die Service-Qualität, das Angebot und die Vertragsbedingungen.  MONTANA GAS wurde dabei als „Bester Gasanbieter“ in München und Stuttgart ausgezeichnet.

Mit dem Gesamtergebnis von 93,3 % hat MONTANA GAS die Konkurrenz in München weit hinter sich gelassen und besonders in der Kategorie „Service“ überzeugt. „Es freut uns sehr, in der bayerischen Landeshauptstadt München für unsere günstigen Preise und den guten Service erneut prämiert zu werden“, sagt Stefan Koburger, Geschäftsführender Gesellschafter der MONTANA Gruppe. „Die Auszeichnung zeigt, dass wir unser Versprechen halten, mit unseren modernen und flexiblen Einkaufsstrukturen den Kunden günstige Konditionen zu ermöglichen – und das mit bestem Service.“
Auch in Baden-Württemberg überzeugt MONTANA GAS die fachkundige Jury. Seit November 2009 bietet MONTANA auch in Stuttgart Erdgas an und möchte von hier aus den Markt Baden-Württemberg weiter erschließen. Mit dem Gesamtergebnis von 93,6 % hat MONTANA GAS den ersten Platz erzielt. „Die Auszeichnung zum besten Gasanbieter in Stuttgart zeigt, dass wir auch hier den Kunden günstige Preise bieten können – und das gekoppelt mit bestem Service“, sagt Koburger und ergänzt: „Gerade auf dem neuen Markt Stuttgart, der von EnBW stark dominiert ist, beweist die Auszeichnung, dass es sich lohnt, neue Verbreitungsgebiete
zu erweitern.“

Die Unternehmensgruppe MONTANA blickt auf 50 Jahre Erfahrung auf dem Energiemarkt zurück. Seit Januar 08 bietet MONTANA auch Erdgas an und konnte in Bayern und Baden- Württemberg bereits mehr als 25.000 Kunden von seinen Produkten und Services
überzeugen. MONTANA ist ein Energiehandelsunternehmen mit schlanken Strukturen und kann deshalb günstiger sein als die Konkurrenz. „Wichtig ist aber auch, dass die Kunden weitaus mehr bekommen als nur günstiges Gas“, sagt Koburger. „Wir stehen unseren Kunden auch als fachkundiger Berater in allen Energiefragen zur Verfügung. So gelingt es den Kunden im Idealfall, nicht nur weniger pro Kilowattstunde zu zahlen, sondern durch vernünftiges Haushalten auch weniger zu verbrauchen“, ergänzt er.

Wer wissen will, wieviel er gegenüber seinem bisherigen Anbieter sparen kann, erfährt dies unter www.clever-gas.de

Krankenkassen, die 2011 komplett auf einen Zusatzbeitrag verzichten

Freitag, Oktober 22nd, 2010

krankenkasseninfo.de hat bei allen gesetzlichen Krankenkassen eine Umfrage zum Thema Zusatzbeitrag durchgeführt. 47 Krankenkassen garantierten, im gesamten Jahr 2011 komplett auf einen Zusatzbeitrag zu verzichten.

Nur noch knapp 80 Tage sind es bis zur geplanten Einführung der schwarz-gelben Gesundheitsreform, die für eine spürbare Mehrbelastung bei den Kassenbeiträgen sorgen wird.
Denn der allgemeine Beitrag steigt dann von derzeit 14,9 auf 15,5 Prozent. Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer mit 2500 € Brutto hat allein dadurch jährliche Mehrkosten von 90 € zu tragen.

Aber es kann noch wesentlich teurer werden. Denn ab dem kommenden Jahr dürfen die Kassen bei Unterfinanzierung Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe erheben. So können noch einmal 100 – 400 € an extra SV-Beiträgen dazukommen. Besonders hart könnte es für Normal- und Geringverdiener werden, weil der Zusatzbeitrag laut Gesetz einkommensunabhäng ist.

Viele Kassen geben daher im Moment Versprechen ab, ohne Zusatzbeitrag zu starten. Laut Stiftung Warentest tun das knapp zwei Drittel der 114 gesetzlichen Kassen. Doch welche Versicherten bleiben das gesamte Jahr von weiteren Beitragserhöhungen verschont ?

„Es gibt Krankenkassen, die einen Zusatzbeitrag mit dem Beiwörtchen ‘zunächst’ ausschließen. Das haben die Kassen auch für 2010 getan und dann haben einige im Laufe des Jahres diesen doch erhoben. Wir wollten in unserer Umfrage eine echte Garantie und die haben uns 47 Kassen gegeben.“, sagt Jürgen Kunze von krankenkasseninfo.de. Neun weitere Krankenkassen schließen zumindest bis zur Jahreshälfte einen Zusatzbeitrag aus.

„Wer als Versicherter wirklich auf der sicheren Seite sein will, sollte schauen, ob seine Krankenkasse auf unserer Liste vertreten ist und im Zweifelsfalle auch einen Wechsel in Betracht ziehen“, so Jürgen Kunze.

Liste der Krankenkassen, die 2011 keinen Zusatzbeitrag erheben werden.

Quelle: openPR

AOK NORDWEST

Freitag, Oktober 15th, 2010

Seite 01.Oktober gibt es wieder eine neue Krankenkasse, die  AOK  NORDWEST. Sie ist durch die Fusion der AOK Westfalen-Lippe mit der AOK Schleswig-Holstein hervorgegangen ist. „Unsere Versicherten werden von dieser Fusion profitieren. Wir garantieren mehr Service und Leistungen und werden auch im nächsten Jahr keine Zusatzbeiträge erheben“, erklärten Martin Litsch  (Vorstandsvorsitzender der AOK NORDWEST) und sein Stellvertreter Dr. Dieter Paffrath nach ihrer Wahl durch den Verwaltungsrat.
Mit 2,8 Millionen Versicherten und einem Haushaltsvolumen von rund 7,5 Milliarden Euro gehört die neue AOK NORDWEST im bundesweiten Vergleich zu den „Top 10“ unter den gesetzlichen Krankenkassen.
„Mit der Fusion stärken wir nachhaltig unsere Finanzkraft und verbessern unsere Marktchancen“, so Litsch und Dr. Paffrath.
Denn die neue Gesundheitskasse wird auch für 2011 keine Zusatzbeiträge erheben, wenn die kürzlich vom Bundeskabinett verabschiedeten Reformpläne konsequent umgesetzt werden. „Das ist ein klarer Wettbewerbsvorteil für die Versicherten der AOK NORDWEST, von dem wir uns mehr Wachstum versprechen“, betonten Litsch und Dr. Paffrath.
(Quelle: AOK Nordwest)

neue Krankenkasse – Vereinigte BKK

Donnerstag, Juli 1st, 2010

Zum 01.07.2010 gab es wieder mehrere Krankenkassenfusionen. U.a. fusionierten die Neckermann-BKK und die BANK BKK. Der neue Namen der Krankenkasse ist Vereinigte BKK. Die Verwaltungsräte der beiden Kassen votierten in ihren Sitzungen am 04.03.2010 einstimmig für den Zusammenschluss. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds reichen aus, um auch 2010 keinen Zusatzbeitrag erheben zu müssen. Die Vereinigte BKK wird die von Ihnen geschätzten Stärken weiter ausbauen und die solide Geschäftspolitik gemeinsam fortsetzen. Service und Erreichbarkeit werden verbessert und Sie profitieren ab Juli von den zahlreichen Zusatzleistungen beider Kassen. Die Versicherten erhalten ihre neue Krankenversichertenkarte noch im Juni 2010.

Insolvenz – wenn die Krankenkasse pleite geht

Donnerstag, Juni 24th, 2010

Christine Richter, Sprecherin des BKK-Bundesverbandes beantwortet im Vergleichsportal www.krankenkassenratgeber.de Fragen dazu, dass passiert, wenn eine Krankenkasse pleite geht.

- Kann ich mir sofort eine andere Kasse suchen ?

Grundsätzlich gilt, dass im Sonderfall der Schließung einer Kasse das Mitglied eine andere gesetzliche Krankenkasse wählen kann und diese Wahl auch unverzüglich dem Arbeitgeber oder einer anderen zur Meldung verpflichteten Stelle durch eine Mitgliedsbescheinigung nachweisen sollte. Dabei gilt die Zwei-Wochen-Frist. Die persönliche Information der Versicherten und Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Schließung durch die Krankenkasse ist selbstverständlich.

Sobald ein Mitglied über die Schließung seiner gesetzlichen Krankenkasse informiert wurde, hat es ausreichend Zeit sich eine andere gesetzliche Krankenkasse zu suchen (§ 175 Abs 3 Satz 1 SGB V). Die versicherungspflichtigen Mitglieder können noch bis zu zwei Wochen nach der Schließung der Krankenkasse ihr Wahlrecht ausüben, die zweiwöchige Frist beginnt mit dem in einer amtlichen Mitteilung bekannt gemachten Tag der Schließung der Kasse.

– Ab wann gilt der Wechsel in die neue Kasse ?

Das Mitglied und auch die mit gewechselten beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen sind ab dem 1. Tag in der neuen gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf den gesamten Leistungskatalog versichert, ohne Anwartschafts- oder Wartezeiten. Nach dem Kassenwechsel leiten sich die Ansprüche aus der Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse ab und sind dort zu beantragen.

Beispiel: Ein versicherungspflichtiges Mitglied erhält am 15.09. die Information, dass seine Krankenkasse zum 30.9. schließen muss. Das Mitglied wählt bis zum 14.10. eine neue Krankenkasse und legt seinem Arbeitgeber bis zu diesem Tag eine Mitgliedsbescheinigung vor. Die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beginnt rückwirkend ab dem 1.10.

– Was ist, wenn ich gerade in Behandlung oder im Krankenhaus bin oder aus anderen Gründen die Kasse gerade nicht selbst wechseln kann ?

Ist jemand während des Kassenwechsels im sog. „Leistungsbezug“, also z. B. gerade krankgeschrieben oder im Krankenhaus, klären die beiden Krankenkassen diese laufenden Fälle untereinander. Dies gilt auch bei bereits durch die alte Kasse erfolgten Genehmigungen, die die neue Kasse gegen sich gelten lässt (z.B. für Zahnersatz, die Genehmigung von Reha-Maßnahmen oder ähnliches).

Übt ein versicherungspflichtiges Mitglied das Wahlrecht nicht oder nicht rechtzeitig aus, gilt: Der Arbeitgeber meldet den Versicherten bei der Krankenkasse, die vor der Mitgliedschaft bei der geschlossenen Krankenkasse die Versicherung durchgeführt hat. Ist diese nicht zu ermitteln, wählt der Arbeitgeber eine neue Krankenkasse. Abs…Analog tun dies bei Beziehern von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II die Bundesagentur für Arbeit und für Rentner der Rentenversicherungsträger. Dadurch wird sichergestellt, dass auch bei versäumten Fristen keine Lücken im Versicherungsverlauf entstehen.

Ausnahme: Freiwillige Mitglieder müssen ihren Wechsel selbst erklären, dabei ist eine 3-monatige Anzeigefrist zu beachten. Wird diese Frist versäumt und besteht für eine Person keine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall, greift eine nachrangige Versicherungspflicht. Somit ist auch in diesen Fällen für einen nahtlosen Versicherungsschutz gesorgt.

- Wer kommt für Krankengeld weiterhin auf, wenn ich durch die Insolvenz gezwungen bin, die Kasse zu wechseln ?

Ist der Versicherte während des Kassenwechsels arbeitsunfähig erkrankt und erhält z.B. Krankengeld, wird dies grundsätzlich von der neuen Krankenkasse gewährt. Zur Prüfung fordert sie die entsprechenden Unterlagen bei der alten Krankenkasse an und übernimmt regelhaft deren Berechnung. Bei bereits durch die alte Kasse erfolgten Genehmigungen, zum Beispiel beim Zahnersatz oder einer Leistung zur Rehabilitation, übernimmt die neue Krankenkasse grundsätzlich ebenfalls die Kosten.

Da die neue Krankenkasse keine Kenntnis über diese Tatbestände hat, sollte in diesen Fällen, sobald sich der Kassenwechsel abzeichnet, unbedingt Kontakt zu der neuen Krankenkasse aufgenommen werden, um die Kostenübernahme zu klären und somit Verzögerungen bei der Leistungsgewährung zu vermeiden.

– Gilt meine Chipkarte trotzdem weiter ? Was ist, wenn die neue Chipkarte nicht schnell genug kommt ?

Wie bei jedem anderen Kassenwechsel auch gilt die Chipkarte der alten Kasse bis zum letzten Tag ihres Bestehens. Danach darf die Chipkarte nicht weiter benutzt werden. Sobald die Anmeldung bei der neuen Kasse erfolgt ist, wird diese sich um die Auslieferung einer neuen Karten kümmern.Sollte es zu Verzögerungen kommen, kann die neue Kasse eine vorläufige Mitgliedsbescheinigung ausstellen.

Steht ein Arztbesuch an, sollte der Arzt über den erfolgten Krankenkassenwechsel entsprechend informiert werden. Oftmals ist es ausreichend, wenn die Krankenversichertenkarte nach deren Erhalt nachgereicht wird.

Soweit es zweckmäßig ist, stellt die Krankenkasse den Versicherten Berechtigungsscheine zur Inanspruchnahme anderer Leistungen aus, die dem Leistungserbringer auszuhändigen sind.
Eine Versorgungslücke ist nicht zu befürchten.

– Können die Sachbearbeiter der insolventen Krankenkasse beantragte Leistungen wie z.b. Psychotherapie, Kuren oder Heilmittel verweigern ?

Egal ob gesetzliche oder satzungsmäßige Leistung: Solange eine Kasse besteht richtet sich ein möglicher Leistungsanspruch nach den entsprechenden versicherungsrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen. Die finanzielle Lage der Krankenkasse spielt bei der Entscheidung über die Leistungsgewährung keine Rolle.

Versicherte haben Anspruch auf die Leistungen aus dem gesamten Leistungskatalog bis zum letzten Tag der Mitgliedschaft bei der „alten Kasse“ – ab dem ersten Tag in der „neuen“ Kasse wiederum haben Sie auch den vollen Anspruch (inklusive Satzungsleistungen der neu gewählten Krankenkasse).

Bei Wechsel in eine gesetzliche Krankenkasse gilt (auch im Fall einer Schließung): Keine Wartezeiten oder Anwartschaften, egal wie alt die Versicherten sind oder sie zum Zeitpunkt des Wechsels krank oder gesund sind; dies gilt auch für Kinder oder andere Familienmitglieder, die in der neuen Krankenkasse kostenfrei mit versichert werden.

Gasanbieter-Vergleich in Deutschlands 20 größten Städten

Mittwoch, Juni 23rd, 2010

Wenn der Sommer so kurz vor der Tür steht und Fußball den Tagesrhythmus vorgibt, mag niemand mehr an den vergangenen langen Heizwinter denken. Dabei kann man gerade jetzt in Ruhe und bei warmem Wetter die richtigen Entscheidungen für die nächste Heizperiode treffen. Denn der Gasmarkt in Deutschland gerät immer mehr in Bewegung. Ein Tarifvergleich von in den zwanzig größten deutschen Städten zum Stichtag 1.Juni 2010 zeigt ganz deutlich, dass die Verbraucher immer stärker profitieren können, wenn sie nicht zögern, ihre regionalen Gasanbieter zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln.

Im Schnitt spart man bei einem Jahresverbrauch von 12000 Kwh ( Heizung + Kochen in einer 100qm-Wohnung ) 274 Euro, wenn man in diesen Städten vom örtlichen Grundversorger in den jeweils günstigsten Tarif wechselt. Wenn man z.B. in einem Eigenheim wohnt ( 35.000 Kwh Jahresverbrauch ), spart man mit diesem Schritt durchschnittlich sogar 760 Euro. Am meisten einsparen lässt sich mit einem Anbieterwechsel in Leipzig. Wer in der sächsischen Metropole vom Grundversorger in den günstigsten Tarif ( MAINGAU GasFlex ) bei 12.000 Kwh bzw. goldgas Trend bei 35.000 kWh ) wechselt, kann seine Jahresrechnung dadurch um 475 € bzw. 1415 € verringern.

Der Haushalt-Rundumversorger TelDaFax ist momentan in 15 der 20 größten deutschen Städte der günstigste Gasversorger, und das sowohl bei Groß- wie Kleinverbrauchern. Für einen Anbietervergleich tippt man bei clever-gas.de ganz einfach seine PLZ in das Formular und bekommt alle regional verfügbaren Gastarife mit wichtigen Details wie Preisgarantien und Bonusabschlägen angezeigt. Anschließend kann man online einen Wechsel in die Wege leiten.

Clever-Gas nimmt Vermietern und gewerblichen Gaskunden die Suche nach einem günstigen Anbieter ab. Diese können kostenlos und unverbindlich Angebote anfordern. Dazu kann man ein Auftragsformular downloaden, ausfüllen und an Clever-Gas faxen.