BKK Hoesch erhebt Zusatzbeitrag

In seiner Sitzung am 4. Februar 2011 hat der Verwaltungsrat der BKK Hoesch die Einführung eines Zusatzbeitrages ab Januar 2011 beschlossen. Der  Zusatzbeitrag wird 15 EUR monatlich betragen. Er ist jeweils für ein Quartal in Höhe von 45 € bis zum 10. des zweiten Monats des Quartals zu entrichten Abweichend davon wird die erste Fälligkeit der 25. März 2011 sein. Die Mitgleider werden bis spätestens 24.02.11 darüber schriftlich informiert.

Die Erhebung des  Zusatzbeitrages ist notwendig, weil das Jahresergebnis 2010 der BKK Hoesch durch eine Reihe von Einmaleffekten stark belastet wurde. Hierzu zählen Verpflichtungen aus Vorjahren unter anderem für den Krankenhausbereich und den Risikostrukturausgleich, die erst jetzt wirksam werden. Im Ergebnis wird die BKK Hoesch das Geschäftsjahr 2010 mit einem deutlichen Fehlbetrag abschließen.  Die laufenden Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds reichen nicht zur Deckung dieses Fehlbetrages und den Aufbau der gesetzlich vorgeschriebenen Rücklage aus.
Gleichzeitig erstellt die BKK Hoesch ein Konsolidierungskonzept. Vorstand und Verwaltungsrat der BKK Hoesch gehen davon aus, dass damit eine gute Chance besteht, den Zusatzbeitrag auf das Jahr 2011 zu begrenzen.

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