Wenn ein Arbeitnehmer von einer gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenkasse wechseln will, muss er über ein Bruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze haben. Dioese beträgt ab 01.01.2010 49.950 Euro im Jahr. Bisher mußte deise Grenze 3 Jahre hintereinander überschritten werden. Die neue Regierung möchte nun zurück zur alten Regelung, wonach man nur ein Jahr die Versicherungsgrenze überschreiten muss, bevor man in die PKV wechseln kann. Der neue Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) gab nun aber bekannt, dass die Änderung nicht schon zum Januar 2010 kommt sondern erst im Laufe des Jahres. Gesetzlich Versicherte, die überlegen, in die PKV zu wechseln, auf Grund des Dreijahresregel aber noch nicht dürfen, sollten deshalb die aktuellen Berichte darüber verfolgen, um keine Fristen zu verpassen. Wir werden aktuell über eventuelle Gesetzesänderungen berichten.